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Gewerbliche Hundeausbildung-SKN - 05.01.2015

N e u – w i c h t i g !

Das Neue Tierschutzgesetz

Auswirkungen auf die Ausbildung, auf den SKN und Auswirkungen für die Hundeschulen bzw. für gewerblich und gewinnorientierte Hundeausbildung!

Das Tierschutzgesetz ist überarbeitet worden und tritt nunmehr am  01. August 2014 bundesweit in Kraft und hat auch für die Vereine und Hundeschulen gravierende Auswirkungen!

Um Hunde überhaupt ausbilden zu dürfen, brauchen alle Trainer ab dem 01. August 2014 eine Erlaubnis, die sogenannte Zertifizierung.

Innerhalb des VDH und seinen angeschlossenen Verbänden und Vereinen reicht der sogenannte Sachkundenachweis (SKN), der auch innerhalb des DVG durch entsprechende Schulungen erworben werden kann, wenn man entsprechende Voraussetzungen gem. unserer geltenden DVG – Ausbildungsordnung erfüllt hat.

Der erworbene SKN gilt für drei Jahre und wird nur verlängert, wenn man eine durch den DVG anerkannte 1-tägige Schulung besucht und nachgewiesen hat.

Dieser SKN  gilt somit nur, wer innerhalb der Vereine ehrenamtlich tätig ist.

Für Tätigkeiten in Hundeschulen oder ähnlich gewerblich orientierte Ausbildungsstätten gilt der DVG-SKN in keinem Fall und wird auch nicht anerkannt und auch nicht anerkannt werden!

Deutlich und klare Worte vom Dachverband, dem VDH, dem DVG und unserem Landesverband!

Diese klaren Worte und die klare Haltung, auch gegen die Hundeschulen kann  nur im Sinne der Vereine sein; die Bestrebungen werden somit vom PHV Lübeck uneingeschränkt und im vollen Umfang unterstützt.

Sofern es weitere Infos zu diesem Thema gibt, werden wir nachberichten.

Die Schreiben vom VDH, dem DVG und dem Landesverband liegen anbei.

( Bernd Nagel )


 

Hier könnt Ihr das Rundschreiben vom LV S-H herunterladen! 

DVG Rundschreiben


Hier könnt Ihr die Neuerungen des Tierschutzgestzes:

Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundeausbildung herunterladen! 

DVG 1 

DVG 2DVG 3

Details
Geschrieben von Bernd Nagel
Kategorie: Dokumente
Veröffentlicht: 05. Januar 2015
Zugriffe: 3702
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